Grundsätzlich darf jede Person wählen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Oberbayern wohnt und am Wahltag 18 Jahre alt ist.

Wer abstimmen darf, ist in das Wahlverzeichnis seiner Heimatgemeinde eingetragen. Alle, die im Wahlverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin eine Benachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung ist notwendig, um tatsächlich seine Stimme abgeben zu können.