• Die Wahl des Bezirkstags verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde.

  • Grundsätzlich darf jede Person wählen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, seit mindestens drei Monaten in Oberbayern wohnt und am Wahltag 18 Jahre alt ist. Wer abstimmen darf, ist in das Wahlverzeichnis seiner Heimatgemeinde eingetragen. Alle, die im Wahlverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin eine Benachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung ist notwendig, um tatsächlich […]

  • Die Wählerinnen und Wähler erhalten bei der Wahl für den Bezirkstag zwei (blaue) Stimmzettel für die sogenannte Erst- und Zweitstimme: Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten […]

  • Bei der Bezirkstagswahl werden in Oberbayern ohne Überhang- und Ausgleichsmandate 61 Sitze vergeben. 31 Bezirksrätinnen und -räte werden in den Stimmkreisen ermittelt, 30 im Wahlkreis. Alle 31 Stimmkreise ergeben zusammen den Wahlkreis. Der Wahlkreis entspricht dem Regierungsbezirk Oberbayern. Stimmkreisbewerberinnen und -bewerber sind Direktkandidaten für einen bestimmten Stimmkreis. Sie werden mit der Erststimme gewählt. Die jeweiligen […]