Die Wählerinnen und Wähler erhalten bei der Wahl für den Bezirkstag zwei (blaue) Stimmzettel für die sogenannte Erst- und Zweitstimme:
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Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein. Die relative Mehrheit ist ausreichend.
- Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen.
Es gibt zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Urnenwahl und Briefwahl.
Urnenwahl
Die Urnenwahl findet in einem für den Wahltag eingerichteten Wahllokal statt. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Im Wahllokal werden die Stimmzettel für die Wahl ausgegeben. Um die Stimmzettel zu erhalten, muss man sich mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen und seine Wahlbenachrichtigung vorlegen. Für die Landtags- und Bezirkstagswahl bekommen alle Wählerinnen und Wähler vier Stimmzettel – zwei weiße und zwei blaue. Die weißen Stimmzettel sind für die Wahl des Bayerischen Landtags bestimmt. Mit den blauen wählt man die Bezirkstagsmitglieder. Für die Erststimme werden jeweils die kleinen Stimmzettel verwendet, für die Zweitstimme die großen. Auf jedem Stimmzettel darf man eine Stimme vergeben, also nur ein Kreuz setzen. Die Stimmzettel werden dann gefaltet in die für die jeweilige Wahl vorgesehene Urne eingeworfen.
Briefwahl
Die Teilnahme an der Briefwahl müssen Wählerinnen und Wähler beantragen. Die Gemeinde schickt die Briefwahlunterlagen zu. Diese umfassen für die Landtags- und Bezirkstagswahl vier Stimmzettel, drei Briefumschläge in weiß, blau und rot sowie den Wahlschein. Nachdem die Stimmen vergeben wurden, kommen die blauen Stimmzettel ins blaue Kuvert und die weißen in den weißen Umschlag. Anschließend legt man die verschlossenen Briefumschläge gemeinsam mit dem Wahlschein in das rote Kuvert.
Ganz wichtig ist, den Wahlschein vorher zu unterschreiben. Der Briefumschlag kann entweder mit der Post versendet oder persönlich zum Wahlamt gebracht werden. Im Wahllokal wird der Wahlschein von den verschlossenen Umschlägen mit den Stimmzetteln getrennt. So ist sichergestellt, dass die Wahl geheim ist.
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