Zunächst wird ermittelt, wie viele Gesamtstimmen die einzelnen Wahlvorschläge erhalten haben. Die Gesamtstimmenzahl ergibt sich aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen einer Partei oder Wählergruppe. Daraus errechnet sich der Anteil der jeweiligen Partei oder Wählergruppe am Gesamtergebnis.

Die Stimmenanteile in Sitze werden mit der Methode nach St. Laguë/Schepers umgerechnet. Anders als bei der Bundestagswahl wird bei der Bezirkstagswahl auch die Erststimme bei der Zahl der Gesamtstimmen berücksichtigt. Das heißt: Es geht keine einzige Stimme verloren, wenn die Sitzverteilung erfolgt.

Die Sitze, die den Wahlvorschlägen zustehen, werden nach den individuellen Ergebnissen der Bewerber vergeben. Kandidaten, die einen Stimmkreis gewonnen haben, erhalten sicher einen Sitz. Die direkt in einem Stimmkreis erhaltenen Sitze werden von den einer Partei oder Wählergruppe insgesamt zustehenden Sitzen abgezogen. Die Reihenfolge der weiteren Bewerber innerhalb der Wahlkreisvorschläge bemisst sich nach der Gesamtstimmenanzahl der einzelnen Bewerber. Nach dieser Reihenfolge werden die verbleibenden Sitze vergeben.

Rein rechnerisch benötigte eine Partei oder Wählergruppe aber mindestens zirka 1,75 Prozent der Stimmen, um einen Sitz im Bezirkstag zu erhalten. Der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin wird vom Bezirkstag in seiner ersten Sitzung (spätestens am 26. Tag nach der Wahl) aus der Mitte des Bezirkstags gewählt.

Der Wahlkreis Oberbayern ist seit 2017 in 31 Stimmkreise eingeteilt, die mit den Landtagsstimmkreisen deckungsgleich sind. 31 Bewerber kommen über ein Stimmkreis-Direktmandat in den Bezirkstag, 30 erhalten ihren Wählerauftrag über die Liste der jeweiligen Partei. In der laufenden Wahlperiode 2018 – 2023 gehören dem Bezirkstag von Oberbayern jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandaten 82 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und -räte an.